Sie sind hier: Geschichte -> Feiern verboten
 

Feiern verboten

Als der Landrat den Schützen das Feiern verbot

Fortsetzung der kleinen Serie der Münsterland-Zeitung zur Geschichte der Stadtlohner Bürgerschützen - Teil 3

Nach der Zwangspause Anfang des 19. Jahrhunderts formierten sich die Schützen ab 1833 in Stadtlohn neu. Die Initiative dazu ging maßgeblich von Conrad Nienhaus aus - der Apotheker hatte auf seinen Reisen in Deutschland die Wiederbelebung des Schützenwesens erfahren. Der Verein sollte aus einem Bataillon mit vier Kompanien bestehen, darunter eine Junggesellenkompanie. Nienhaus wurde erster Oberst, eine neue Königskette wurde angeschafft und das erste Fest ausgerichtet. Johannes Uhlenkott gelang der Königsschuss.

Bürokratischen Ärger gab es 1841 mit dem Landrat: Er verbot das Fest - weil es von ihm nicht genehmigt worden war. Dafür war wegen des zunächst jährlichen Abstands auch zunächst nicht er, sondern der Stadtrat zuständig. Doch nun lag das letzte Fest zwei Jahre zurück. Mit größten Anstrengungen gelang es, doch noch die Erlaubnis zum Feiern zu erwirken. Eine erste große Jubiläumsfeier stand 1857 ins Haus: "100 Jahre Fahnenweihe". Es fiel in eine Zeit reger Schützentätigkeit.

Im Jahr 1865 wurde aufgrund neuer Satzungen der Name des Vereins geändert - von "St. Hubertus-Schützenverein" in "Schützenverein St. Georgius Stadtlohn".

"Goldenes Zeitalter"

Regelrecht ein "Goldenes Zeitalter" erlebten die Schützen von 1871 bis zum ersten Weltkrieg. Das Fest wurde gleichmäßig alle zwei Jahre gefeiert, das Interesse der Bevölkerung wuchs immer mehr. Schicke Uniformen und schmissige Musik gehörten nun dazu. - to

Donnerstag, 31. Mai 2007 | Quelle: Münsterland Zeitung (Stadtlohn)



  Zur Druckansicht

 

Vereinschronik

VorschauBild

1316-1491
Verleihung und Bestätigung der Wigbold- und Stadtrechte, Bau von Befestigungsanlagen und...

[mehr...]